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Sprach- und Integrationskurse für Einwanderer und ausl. Mitbürger
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Am 01.01.2005 ist das Zuwanderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft
getreten (BGB I S. 1950). Dieses Gesetz regelt die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung
und den Aufenthalt und die Integration von Unionsbürgern und Ausländern. Besonders
wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Aspekte sollen dadurch gefördert werden.
Die Eingliederung von Ausländern und Zuwanderern soll durch Integrationskurse
unterstützt werden. Es werden Basis- und Aufbausprachkurse zum Spracherwerb angeboten.
Die Kurse dienen zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse und sollen darüber hinaus als
Orientierungskurs für Themen wie Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands dienen.
Eine Liste der Sprach- und Integrationskurse für Einwanderer und ausl. Mitbürger erhalten Sie hier.
Informieren Sie sich hier über:
- Fremdsprachenunterricht - Welche Kursarten gibt es?
- Sprachtests - Die wichtigsten internationalen Sprachtests
- Zertifikat Deutsch für den Beruf - ZdfB
- Goethe Zertifikat B1 - Zertifikat Deutsch - ZD
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